Zusammenfassung: Disziplinarverfahren, in denen über die Fortführung der beruflichen Tätigkeit entschieden wird, begründen zivile Rechtsstreitigkeiten und fallen daher in den Anwendungsbereich des Art 6 MRK.
EGMR, 12.06.2003, Beschw Nr. 60.553/00 im Fall Malek gg Österreich