Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass § 91 GOG eine effektive Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine unangemessen lange Verfahrensdauer einräumt und legt dar, dass das Doppelbestrafungsverbot der Sanktionierung des strafbaren Verhaltens des Beschwerdeführers in mehreren Staaten nicht entgegensteht.
EGMR, 03.06.2003, Beschw Nr. 72.594/01 im Fall Graf gg Österreich