§ 260 Abs 1 StPO; § 1 StGB; § 61 StGB; § 295 Abs 1 StPO
Der OGH legt dar, dass die dem Schuldspruch zugrundegelegte Tat nur in diesem Zeitpunkt unter Strafsanktion stehen muss.
OGH 27.05.2003, 11 Os 95/02
§ 260 Abs 1 StPO; § 1 StGB; § 61 StGB; § 295 Abs 1 StPO
Der OGH legt dar, dass die dem Schuldspruch zugrundegelegte Tat nur in diesem Zeitpunkt unter Strafsanktion stehen muss.
OGH 27.05.2003, 11 Os 95/02