vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 12.06.2003, 2 Ob 111/03t

ZivilrechtÖJZ-LSK 2003/216 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 1325 ABGB

Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen dem Unfallverursacher eine Schadenersatzpflicht für Schockschäden nicht am Unfallort anwesender Personen erwächst.

OGH 12.06.2003, 2 Ob 111/03t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!