§ 260 Abs 1 StPO; § 295 Abs 1 StPO; § 494a StPO
Der OGH spricht sich für die Zulässigkeit der Verlängerung der Probezeit der bedingten Strafnachsicht selbst bei einer Gesetzesänderung der vormals strafbarkeitsbegründenden Norm aus.
OGH 27.05.2003, 11 Os 95/02