§ 105 HGB; § 161 HGB; Art 7 Nr 1 EVHGB; § 4 EEG; § 26 ABGB; § 19 FBG; § 2 VerG; § 24 VerG
Der OGH führt aus, dass die Beteiligung eines ideellen Vereins an einer KEG nicht den Gläubigerschutzvorschriften widerspricht. Weiters erörtert er die Frage der Rechtsfähigkeit eines ideellen Vereins vor seiner Auflösung und erläutert die gebotene Vorgangsweise des Firmenbuchgerichts bei Registrierung der KEG im Firmenbuch.