§ 861 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Übereinkunft zweier Ministerien in Ermangelung zweier Rechtssubjekte nicht als zivilrechtlicher Vertrag zu qualifizieren ist.
OGH 7.12.2001, 4 Ob 204/01f
§ 861 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Übereinkunft zweier Ministerien in Ermangelung zweier Rechtssubjekte nicht als zivilrechtlicher Vertrag zu qualifizieren ist.
OGH 7.12.2001, 4 Ob 204/01f