§ 2 Abs 1 lit b StEG
Der OGH prüft, ob ein Indizienbeweis genügt, um nach einer Einstellung des Strafverfahrens den Verdacht soweit zu entkräften, dass eine Strafentschädigung zugesprochen werden kann.
OGH 11.10.2001, 15 Os 136, 137/01
§ 2 Abs 1 lit b StEG
Der OGH prüft, ob ein Indizienbeweis genügt, um nach einer Einstellung des Strafverfahrens den Verdacht soweit zu entkräften, dass eine Strafentschädigung zugesprochen werden kann.
OGH 11.10.2001, 15 Os 136, 137/01