Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass die im niederländischen Recht vorgesehene Erziehungsmaßregel infolge der Begehung eines Verkehrsdelikts unter Alkoholeinfluss nicht als strafrechtliche Sanktion im Sinn des Art 6 Abs 1 MRK zu qualifizieren ist.
EGMR, 07.11.2000, über die Beschw Nr. 45.282/99 im Fall Blokker gg die Niederlande