§ 18 GGG
De VwGH erörtert, dass die Leistungszusage eines Benützungsentgelts für den Fall der Nichterfüllung einer im Rahmen eines Vergleichsvertrags ausbedungenen Räumung eines Mietgegenstandes rechtlich nicht als Nebenforderung nach § 54 Abs 2 JN behandelt wird.