§ 18 GGG; § 197 Abs 6 AktG
Der VwGH führt aus, dass die gerichtliche Bestimmung des Streitwerts nach § 197 Abs 6 AktG Bindungswirkung für die Bemessung der Gerichtsgebühren entfaltet.
VwGH, 21.12.2000, 97/16/0360
§ 18 GGG; § 197 Abs 6 AktG
Der VwGH führt aus, dass die gerichtliche Bestimmung des Streitwerts nach § 197 Abs 6 AktG Bindungswirkung für die Bemessung der Gerichtsgebühren entfaltet.
VwGH, 21.12.2000, 97/16/0360