§ 3 Abs 1 Z 2 GebAG
Der VwGH erörtert anlässlich der Prüfung eines Entschädigungsanspruchs des Zeugen, unter welchen Voraussetzungen diesem durch Wahrnehmung des Vernehmungstermin ein Vermögensschaden erwächst.
VwGH, 26.02.2001, 2000/17/0209
§ 3 Abs 1 Z 2 GebAG
Der VwGH erörtert anlässlich der Prüfung eines Entschädigungsanspruchs des Zeugen, unter welchen Voraussetzungen diesem durch Wahrnehmung des Vernehmungstermin ein Vermögensschaden erwächst.
VwGH, 26.02.2001, 2000/17/0209