Zusammenfassung: Der EGMR betont die grundsätzliche Effektivität eines Fristsetzungsantrags und verneint seine Prüfungskompetenz von geltend gemachten Tatsachen- und Rechtsirrtümern des nationalen Gerichts.
EGMR, 25.09.2001, über die Beschw Nr. 37.261/97 im Fall Elfriede Strasser gg Österreich