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Entscheidung - EGMR, 11.07.2001, über die Beschw Nr. 40.035/98 im Fall Jabari gg die Türkei

GrundrechtMRK 2002/2ÖJZ 2002, 37 - 39 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass erst die behördliche Umsetzung der angekündigten Abschiebung in den Iran, wo der Beschwerdeführerin Foltermaßnahmen drohen, die Prüfung einer Konventionsverletzung begründet.

EGMR, 11.07.2001, über die Beschw Nr. 40.035/98 im Fall Jabari gg die Türkei

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