§ 281 Abs 1 Z 11 StPO; § 143 StGB
Die Zugrundelegung des Erschwerungsgrunds der mehrfachen Qualifikation bei Raub unter Waffengebrauch und schwerer Körperverletzung des Tatopfers verletzt das Doppelverwertungsverbot nicht.
OGH 27.06.2001, 13 Os 64/65/01