§ 258 Abs 2 StPO
Es entspricht dem Gebot der freien Beweiswürdigung, Erfahrungswerten des täglichen Lebens allenfalls einen höheren Beweiswert als einer Zeugenaussage zuzuschreiben.
OGH 04.09.2001, 11 Os 62/01
§ 258 Abs 2 StPO
Es entspricht dem Gebot der freien Beweiswürdigung, Erfahrungswerten des täglichen Lebens allenfalls einen höheren Beweiswert als einer Zeugenaussage zuzuschreiben.
OGH 04.09.2001, 11 Os 62/01