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Entscheidung - OGH, 20.02.2002, 9 Ob 303/01a

FamilienrechtEvBl 2002/133EvBl 2002, 507 - 509 Heft 13 v. 1.7.2002

§ 37 EheG

Es widerspricht dem Wesen der ehelichen Gemeinschaft, eine bei Eheabschluss bestehende Neigung zur Depressionsanfälligkeit als Aufhebungsgrund der Ehe zu qualifizieren, auch wenn die Krankheit während der Ehe ausbricht.

OGH 20.02.2002, 9 Ob 303/01a

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