§ 46a Abs 2 MRG; § 12a MRG
Die Berechtigung zur Anhebung des Mietzinses nach § 46a Abs 2 MRG setzt nicht voraus, dass der vormalige Hauptmieter einen aktiven Geschäftsbetrieb in den Räumlichkeiten unterhalten hat.
OGH 12.02.2002, 5 Ob 199/01b
§ 46a Abs 2 MRG; § 12a MRG
Die Berechtigung zur Anhebung des Mietzinses nach § 46a Abs 2 MRG setzt nicht voraus, dass der vormalige Hauptmieter einen aktiven Geschäftsbetrieb in den Räumlichkeiten unterhalten hat.
OGH 12.02.2002, 5 Ob 199/01b