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Entscheidung - OGH, 29.01.2002, 4 Ob 293/01v

Gewerblicher RechtsschutzEvBl 2002/122EvBl 2002, 455 - 457 Heft 12 v. 15.6.2002

§ 5 Abs 1 UrhG; § 57 Abs 4 UrhG

Der OGH erörtert, dass eine Übersetzung im Regelfall als urheberrechtlich relevante Bearbeitung zu qualifizieren ist und prüft, unter welchen Voraussetzungen dem Übersetzer bei Vortragung von Roman-Zitaten in Rundfunksendungen ein Recht auf Nennung seines Namens zusteht.

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