§ 9a Abs 2 Z 5 UWG
Der OGH erörtert, dass die Gewährung einer Gutschrift auf ein Sparkonto, dessen Gewährung von verschiedenen Auflagen abhängig ist und bei Schließung des Sparkontos ein Spesenbeitrag zu entrichten ist, nicht vom Zugabenverbot des § 9a Abs 2 Z 5 UWG erfasst ist.