§ 87 Abs 2 JN
Der OGH erläutert, dass auch ein bloß wirtschaftlicher Bezug zum Tätigkeitsbereich der Zweigniederlassung zur Begründung des Gerichtsstands der Zweigniederlassung ausreicht.
OGH 29.01.2002, 1 Ob 301/01y
§ 87 Abs 2 JN
Der OGH erläutert, dass auch ein bloß wirtschaftlicher Bezug zum Tätigkeitsbereich der Zweigniederlassung zur Begründung des Gerichtsstands der Zweigniederlassung ausreicht.
OGH 29.01.2002, 1 Ob 301/01y