§ 29 ARHG
Der OGH erörtert, dass die irrtümliche falsche Benennung der Haftform keine Auswirkungen auf die Fortdauer einer Auslieferungshaft hat und keine Beeinträchtigung des Grundrechts auf persönliche Freiheit begründet.
OGH 29.01.2002, 14 Os 170/01