Zusammenfassung: Der EGMR beurteilt die Grundskonformität der Überwachung der Gespräche des Untersuchungshäftlings mit seinem Strafverteidiger und erörtert das Erfordernis der Waffengleichheit im Strafverfahren.
EGMR, 31.01.2002, über die Beschw Nr. 24.430/94 im Fall Lanz gg Österreich