§ 41 Abs 6 StPO; § 44 Abs 2 StPO
Eine bestehende Wahlverteidigung schließt die Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers aus.
OGH 30.01.2002, 13 Os 182/01
§ 41 Abs 6 StPO; § 44 Abs 2 StPO
Eine bestehende Wahlverteidigung schließt die Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers aus.
OGH 30.01.2002, 13 Os 182/01