§ 71 Abs 1 Z 1 AVG
Der VwGH erörtert die Sorgfaltsanforderungen und die allfällige Vorwerfbarkeit des Empfängers einer Hinterlegungsanzeige, der diese in einem mit Werbeprospekten überfüllten Briefkasten nicht zur Kenntnis nimmt.
VwGH, 26.04.2000, 2000/05/0054