§ 56 AVG; § 23 Abs 5 FSG
Der VwGH führt aus, dass das Rechtsschutzinteresse des Besitzers eines ausländischen Führerschein auf Feststellung der Fahrberechtigung in Österreich die Ausfertigung eines Feststellungsbescheids rechtfertigt.
VwGH, 11.04.2000, 2000/11/0012