§ 5 Abs 3 StVO
Der VwGH prüft unter Bezugnahme auf die Gebrauchsrichtlinien die Zulässigkeit der weiteren Verwendung eines Alkomatgeräts nach Misslingen einer Messung infolge einer zu hohen Wertdifferenz.
VwGH, 23.05.2000, 2000/11/0029
§ 5 Abs 3 StVO
Der VwGH prüft unter Bezugnahme auf die Gebrauchsrichtlinien die Zulässigkeit der weiteren Verwendung eines Alkomatgeräts nach Misslingen einer Messung infolge einer zu hohen Wertdifferenz.
VwGH, 23.05.2000, 2000/11/0029