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Entscheidung - VwGH, 07.06.2000, 2000/03/0101

VerkehrsrechtVwGH 2001/104ÖJZ 2001, 237 Heft 6 v. 15.3.2001

§ 5 Abs 8 StVO

Der VwGH erörtert, dass die ärztliche Bestimmung des Blutalkoholgehalts nur dann ein Messergebnis des Alkomatgeräts entkräften kann, wenn die Blutprobe ohne unnötigen Aufschub an die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle weitergeleitet wurde.

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