§ 24 Abs 1 AlVG; § 24 Abs 2 AlVG; Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG
Der VwGH erörtert die Voraussetzungen des Widerrufs oder der Einstellung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und legt dar, dass die Veranlassung einer Einstellung statt eines Widerrufs keinen Eingriff in die Parteienrechte begründet.