§ 1 AMSG; § 42 AMSG
Der VwGH erörtert die rechtliche Qualifikation und Rechtsfähigkeit des AMS und legt dar, dass der Bund die Leistungsverpflichtung für Geldzahlungen aus der Arbeitslosenversicherung trägt.
VwGH, 26.04.2000, 96/08/0238
§ 1 AMSG; § 42 AMSG
Der VwGH erörtert die rechtliche Qualifikation und Rechtsfähigkeit des AMS und legt dar, dass der Bund die Leistungsverpflichtung für Geldzahlungen aus der Arbeitslosenversicherung trägt.
VwGH, 26.04.2000, 96/08/0238