§ 12 Abs 6 lit d AlVG; § 26 Abs 4 AlVG
Der VwGH erörtert anlässlich der Prüfung eines Anspruchs auf Karenzurlaubsgeld, dass die Vornahme von Haushaltsarbeiten bei Bestehen einer Landwirtschaft nicht als betriebliche Tätigkeit zu qualifizieren ist.
VwGH, 31.05.2000, 96/08/0263