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Entscheidung - OGH, 03.04.2001, 4 Ob 72/01v

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2001/233 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 411 ZPO

Der OGH legt dar, wann Tatsachenfeststellungen als erforderliche Bestandteile der Entscheidung zu qualifizieren sind und somit Bindungswirkung entfalten.

OGH 03.04.2001, 4 Ob 72/01v

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