§ 785 Abs 3 ABGB; § 137 Abs 2 ABGB
Der OGH erörtert die grundsätzlich gleichmäßige Verteilung der Beistandsverpflichtungen an mehrere Geschwister, sodass die überdurchschnittliche Erbringung von Pflegemaßnahmen durch ein Kind die Annahme einer sittlichen Verpflichtung bei Beschenkung dieses Kindes rechtfertigt.