§ 785 Abs 3 ABGB; § 137 Abs 2 ABGB
Der OGH beurteilt in dieser Entscheidung, ob die Schenkung der Eltern an ein Kind, das für diese umfangreiche, die übliche Beistandsverpflichtung übersteigende Pflegeleistungen erbringt, aus Gründen der Sittlichkeit erfolgte und somit bei der Schenkungsanrechnung außer Betracht bleibt.