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Das Angehörigenverhältnis durch gemeinsame Elternschaft zu einem Kind - personenstandsrechtlich oder/und biologisch begründet?

StrafrechtDr. Klaus Schwaighofer, Universitätsprofessor, InnsbruckÖJZ 2001, 661 - 665 Heft 18 v. 15.9.2001

Zusammenfassung: Der Autor unterzieht in seinem Beitrag die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Lehre zur rein personenstandsrechtlichen Bestimmung der Angehörigeneigenschaft einer kritischen Würdigung. Nach Darstellung der Relevanz des Angehörigenstatus insbesondere bei den Entschlagungsrechten aber auch bei einer Vielzahl anderer Strafdelikte erörtert er die Rechtslage bei noch nicht vorgenommener Vaterschaftsfeststellung und spricht sich für die Berücksichtigung biologischer Aspekte aus. Abschließend stellt er eine analoge Auslegung zur Begründung des Angehörigenstatus des Vaters eines ungeborenen Kindes zur Diskussion.

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