Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag die Verfassungskonformität des § 53 Abs 3 FrG, der die Verbindlichkeit für Beförderungsunternehmen zur sofortigen und kostenfreien Offenlegung der Personalia und Einreisedokumente beförderter fremder Personen normiert sowie der §§ 94 und 103 Abs 3 FrG, die die bescheidmäßige Verhängung von strafweise auferlegten Aufwandsersatzforderungen durch Sicherheitsbehörden sowie Grenzkontrollorganen ermöglicht. Zweifel bestehen vor allem an der Vereinbarkeit mit den Vorgaben des § 6 MRK, dem Gleichheitsgrundsatz, dem gebotenen Schutz dinglicher Rechte sowie dem Bestimmtheitsgebot.