§ 1313a ABGB
Ein Belegarzt haftet für Sorgfaltsverstöße der ihm vom Krankenhaus beigestellten Hilfspersonen, die als seine Erfüllungsgehilfen anzusehen sind.
OGH 27.10.1999, 1 Ob 267/99t
§ 1313a ABGB
Ein Belegarzt haftet für Sorgfaltsverstöße der ihm vom Krankenhaus beigestellten Hilfspersonen, die als seine Erfüllungsgehilfen anzusehen sind.
OGH 27.10.1999, 1 Ob 267/99t