Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten und überprüft, ob die Bestimmungen des § 74 EheG, wonach ein "ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel" zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen kann, mit dem durch Art 8 MRK normierten Gebot der Achtung des Privat- und Familenlebens in Einklang zu bringen sind. Weiters bezieht er Kriterien einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Unterhaltsforderung sowie die Zielsetzungen des § 68a EheG in seine Überlegungen mit ein.