§ 66 EheG
In dieser Entscheidung prüft der OGH, ob Betreuungspflichten für ein Kind der Unterhaltsberechtigten, das nicht vom Unterhaltsschuldner stammt, bei Bemessung eines Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen sind.
OGH 27.10.1999, 7 Ob 237/99z
§ 66 EheG
In dieser Entscheidung prüft der OGH, ob Betreuungspflichten für ein Kind der Unterhaltsberechtigten, das nicht vom Unterhaltsschuldner stammt, bei Bemessung eines Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen sind.
OGH 27.10.1999, 7 Ob 237/99z