§ 151 Abs 1 EO
Diese Entscheidung setzt sich mit der Bemessung der Höhe des geringsten Gebotes auseinander, wenn Grundstücke mit verschiedener Widmung gemeinsam versteigert werden sollen.
OGH 25.08.1999, 3 Ob 53/98k
§ 151 Abs 1 EO
Diese Entscheidung setzt sich mit der Bemessung der Höhe des geringsten Gebotes auseinander, wenn Grundstücke mit verschiedener Widmung gemeinsam versteigert werden sollen.
OGH 25.08.1999, 3 Ob 53/98k