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Entscheidung - OGH, 26.08.1999, 2 Ob 202/99s

Wohn- und MietrechtEvBl 2000/13EvBl 2000, 72 Heft 2 v. 15.1.2000

§ 30 Abs 3 Satz 2 MRG; § 30 Abs 2 Z 8 MRG

Der Vermieter einer Eigentumswohnung, der schon vor Schaffung des Wohnungseigentums mehrheitliche Anteile an dem Grundstück innehatte, ist bei Geltendmachung seines Kündigungsrechts nicht an der Sperrfrist des § 30 Abs 3 Satz 2 MRG gebunden.

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