§ 25 Abs 1 und 2 KO idF IRÄG 1994; § 26 Z 2 AngG; § 1162b ABGB; § 3 Abs 3 IESG idF vor IESG-Nov 1977
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob einem Arbeitnehmer, der nach Kündigung durch den Masseverwalter wegen unterlassener Lohnzahlung seinerseits kündigt, Entschädigungsansprüche zustehen und ob diese allfälligen Ansprüche in den Geltungsbereich des IESG fallen.