§ 2 Abs 1 nö SHG
Eine potentielle Unterstützungsmöglichkeit von anderer Seite begründet keinen Ablehnungsgrund für einen Sozialhilfeantrag.
VwGH, 09.11.1999, 99/11/0202
§ 2 Abs 1 nö SHG
Eine potentielle Unterstützungsmöglichkeit von anderer Seite begründet keinen Ablehnungsgrund für einen Sozialhilfeantrag.
VwGH, 09.11.1999, 99/11/0202