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Entscheidung - VwGH, B 20.12.1999, 99/10/0249

RechtsanwaltVwGH 2000/186ÖJZ 2000, 735 Heft 19 v. 1.10.2000

§ 28 DSt 1990; Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG; § 34 Abs 1 VwGG

Die Entscheidung zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Rechtsanwalt ist als verfahrenseinleitende Verfügung zu qualifizieren, die keiner Anfechtung unterliegt.

VwGH, B 20.12.1999, 99/10/0249

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