Zu weit gefasst und mit Kostenfolgen sanktioniert ist ein Unterlassungsbegehren, das allgemein den Gesetzestext wiedergibt, um die zu verbietenden Handlungen zu beschreiben, und nur "insbesondere" auf eine bestimmte Verletzungshandlung hinweist.
4 Ob 206/18zUnterlassungsbegehren
Abstract aus ÖBl-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.