Wer den Abonnenten zusätzlich zur abonnierten Ware weitere unbestellte Waren liefert und sie nach einer bestimmten Zeit auffordert, ab nun entweder dafür zu zahlen oder die weitere Lieferung abzubestellen, bedient sich einer aggressiven Geschäftspraxis.
Der Begriff "Gewerbetreibender" orientiert sich in diesem Zusammenhang nicht an der Gewerbeordnung.