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RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/80ÖBl 2022, 268 - 271 Heft 6 v. 17.11.2022

Rechtsmissbrauch ist iW nur bei einem "krassen" Missverhältnis zwischen den Interessen des Rechtsausübenden und den beeinträchtigten Interessen des davon Betroffenen anzunehmen oder wenn unlautere Motive bei der Rechtsausübung eindeutig überwiegen.

4 Ob 55/21y

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