Den Parteien und ihren Vertretern bei einer Bescheinigungstagsatzung die Erstattung weiteren Vorbringens und das Stellen von Fragen zu verweigern, macht das Verfahren weder nichtig noch bewirkt es einen Verfahrensmangel.
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Den Parteien und ihren Vertretern bei einer Bescheinigungstagsatzung die Erstattung weiteren Vorbringens und das Stellen von Fragen zu verweigern, macht das Verfahren weder nichtig noch bewirkt es einen Verfahrensmangel.
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