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Relevanz der künftigen Verwendung eines Zeichens für die Beurteilung der Unterscheidungskraft

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2020/40ÖBl 2020, 129 - 132 Heft 3 v. 27.4.2020

Die Unterscheidungskraft eines Zeichens ist unter Berücksichtigung aller wahrscheinlichen Verwendungsarten zu prüfen. Mangels anderer Anhaltspunkte sind das jene Verwendungsarten, die angesichts des Branchenüblichen praktisch bedeutsam sein können.

C-541/18

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