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Verwicklungen im Verhältnis der Unterlassungsklage zum Exekutionsantrag

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2020/38ÖBl 2020, 124 - 126 Heft 3 v. 27.4.2020

Ein auf Unterlassung gerichteter Exekutionstitel bleibt auch dann gültig, wenn der Betreibende später ein weiteres Urteil erwirkt, das das inkriminierte Verhalten abdeckt.

3 Ob 232/19t

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